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Luftreinhaltekonzept
Der Bundesrat hat am 11. 09.2009 das Luftreinhalte-Konzept des Bundes aktualisiert. Er hat die zu-ständigen Departemente beauftragt, eine Reihe von Massnahmen, die Vorschriften, Anreize und internationale Zusammenarbeit umfassen, zu prüfen:
- Verschärfung der Vorschriften: Die Grenzwerte für Emissionen von stationären Quellen (Industrie, Heizungen, Landwirtschaft) sowie von Fahrzeugen und Maschinen werden überprüft. Gege-benenfalls werden dem Bundesrat Anpassungen, die dem Stand der Technik entsprechen, vor-geschlagen.
- Anreize: Es werden Möglichkeiten geprüft, finanzielle Anreize für die saubersten Fahrzeuge und Maschinen der jeweiligen Kategorie einzuführen, z. B. durch eine Umweltetikette oder eine Diffe-renzierung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), zugunsten von Lastwagen mit nachgerüsteten Partikelfiltern.
- Internationale Zusammenarbeit: Die Schweiz ist bezüglich der Anforderungen im Emissionsbe-reich immer mehr an Entscheidungen gebunden, die auf internationaler Ebene und vor allem von der Europäischen Union getroffen werden. Die Schweizer Delegationen werden sich für fort-schrittliche Grenzwerte entsprechend Stand der Technik einsetzen.
- Monitoring der Massnahmen zur Verringerung von Ammoniak: Seit 2008 kann der Bund Mass-nahmen zur Senkung von Ammoniak-Emissionen unterstützen. Der Erfolg der agrarpolitischen Massnahmen zur Ammoniakminderung wird durch Messungen und Erhebungen zusammen mit den Kantonen überprüft.
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